Von: turtle of doom
@ mcbexx: Dodoch, genau so ist es. Davon abzugrenzen ist natürlich die urheberrechtliche Frage… je nach Gestaltung ist „Scheiss RTL“ wohl ein eigenständiges Werk.
View ArticleVon: Koro
Ob da mal nicht der Richter bestochen wurde von RTL. Aber das will niemand RTL unterstellen, dass würden die ja niemals wagen *hust* Beim ersten T-Shirt kann ich den Verbot eventuell noch verstehen,...
View ArticleVon: Mojo
@ Turtle, ich glaube mich zu erinnern, dass auf dem T-Shirt 1 zu 1 das Logo . Und im Markenrecht kommen schon merkwürdige Entscheidugnen zustande, die Kennzeichnungskraft des RTL Logos ist hoch, die...
View ArticleVon: Anonymous
RTL-Niveau hin oder her. Das ist ein Fall von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Da braucht es keine Verwechslungsgefahr! Es genügt, daß der Verkehr das Zeichen zwar als Verzierung erkennt, es wegen der...
View ArticleVon: Stadler
Das mag ein Fall von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sein. Die Entscheidung Lila Postkarte des BGH dürfte dennoch durch die neuere Rechtsprechung des EuGH z.T. überholt sein, der primär darauf abstellt, dass...
View ArticleVon: Anonymous
Für die markenmäßige Benutzung ist nicht erforderlich, dass der Verkehr die Marke als Kennzeichnung (hier der Ware „T-Shirt) ansieht (tut er hier sicher nicht). Das gedankliche Verknüpfen mit der...
View ArticleVon: freinholz
Sorry, will nicht anonym bleiben: Beitrag 7 und 9 sind von mir Gruß F. Reinholz
View ArticleVon: Rudolf
Kein Wunder, wenn sich Kritiker der z.B. BILD anders behelfen. Sie finden BLÖD blöde. Leider bietet sich sowas bei RTL nicht an. Das liegt natürlich nur an den Buchstaben, nicht am Sendeformat. RTL…mh....
View ArticleVon: Tobias Claren
Er darf Sie nicht mehr VERKAUFEN, aber Verschenken darf er dann wohl noch… Es gibt Online-T-Shirt-Druckereien da kann man auch 0 Euro Gewinn einstellen, dann kostet es nur den Betrag den die Druckerei...
View Article
More Pages to Explore .....